Referentenentwurf · geplant ab 2027
Kassenpflicht ab 2027 –
was jetzt wichtig ist
Neutrale Information für Vereine, Feste, Märkte, Gastronomie, Handel & Handwerk – verständlich erklärt und mit öffentlichen Quellen belegt.
Geplante Eckwerte laut öffentlich berichtetem Referentenentwurf. Nichts davon ist beschlossen. Quellen ansehen.
Sind Sie von der Kassenpflicht 2027 betroffen?
Zwei Fragen, sofort Klarheit – ohne Anmeldung, ohne Eingabe von Daten.
1Liegt Ihr Jahresumsatz über 100.000 €?
2Nehmen Sie vor Ort Bargeld an?
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Über 100.000 € mit Barumsätzen heißt: TSE-Pflicht ab 2027 – und die Umstellung braucht Vorlauf. Die gute Nachricht: Es gibt einen Weg ohne teure Kassenhardware. Klären Sie Ihren Fall in einem kostenlosen Gespräch.
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Überblick
Kassenpflicht 2027 – kurz erklärt
Die Bundesregierung plant, ab dem 1. Januar 2027 eine Kassenpflicht einzuführen. Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz sollen dann ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) nutzen müssen. Die bisher erlaubte offene Ladenkasse wäre für diese Betriebe nicht mehr zulässig. [3][5]
Was ist konkret geplant?
Wen trifft es besonders?
Bargeldintensive Bereiche, die heute oft noch offene Ladenkassen nutzen: Gastronomie, Imbisse, Marktbeschicker, Festwirte, Budenbetreiber, Schausteller, Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Bäcker, Einzelhandel und Handwerk.
Wer rein bargeldlos arbeitet (nur digital/Karte, kein Bargeld und keine Gutscheine vor Ort), braucht schon heute keine Kasse mit TSE – ein digitales Bestell- und Bezahlsystem mit digitalen Belegen genügt. [23] Mehr dazu →
Für wen?
Was bedeutet das für mich?
Wir haben die wichtigsten Bereiche einzeln aufbereitet – ideal zum Teilen durch Verbände und Vereine.
Zeitplan
Was wann geplant ist
Der zeitliche Rahmen ergibt sich aus dem Entwurf und der öffentlichen Berichterstattung. Einzelne Stufendaten sind noch nicht abschließend gesichert und können sich im Verfahren verschieben.
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seit 2020TSE- & Belegausgabepflicht – aber nur, wenn eine elektronische Kasse genutzt wird.
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seit 2025Meldepflicht elektronischer Kassen ans Finanzamt (§ 146a Abs. 4 AO).
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1.1.2027Start der Kassenpflicht ab 100.000 € Jahresumsatz · Bagatellgrenze 30 € bei der Bonpflicht.
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vsl. 2029Umstellung auf digitale Belegbereitstellung (z. B. QR-Code).
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~5 Jahre danachEvaluierung – geprüft wird u. a. eine Ausweitung auch auf Betriebe unter 100.000 €.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Kassenpflicht 2027 schon beschlossen?
Nein. Es handelt sich um einen Referentenentwurf – einen frühen Entwurf des Bundesfinanzministeriums. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Änderungen sind möglich.
Ab welchem Umsatz gilt die Kassenpflicht ab 2027?
Geplant ist eine Pflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz ab dem 1. Januar 2027. Betriebe darunter dürften weiter eine offene Ladenkasse führen.
Wer ist von der Kassenpflicht 2027 besonders betroffen?
Vor allem bargeldintensive Bereiche, die heute oft noch offene Ladenkassen nutzen: Gastronomie, Imbisse, Festwirte, Budenbetreiber, Schausteller, Marktbeschicker, Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Bäcker, Einzelhandel und Handwerk.
Brauche ich eine Kasse mit TSE, wenn ich nur Karte und kein Bargeld annehme?
Nein. Wer rein bargeldlos arbeitet – nur Karte, Apple Pay, Google Pay, PayPal, Vorkasse – und keine Gutscheine vor Ort einlöst, braucht keine Registrierkasse mit TSE. Ein digitales Bestell- und Bezahlsystem mit digitalen Belegen genügt.
Quellen auf dieser Seite
- 3Koalitionsvertrag 2025 (CDU/CSU/SPD), Bundestag-PDF
- 5Tagesspiegel (Reuters), 04.06.2026 – „Bonpflicht bald nur noch ab 30 Euro …“
- 7Deutsche Handwerks-Zeitung – „Bagatellgrenze von 30 Euro: Klingbeil will Bonpflicht lockern“
- 23BMF-FAQ Belegausgabepflicht (Fragen 9–12) – TSE nur bei barer Zahlung vor Ort
- 12Handwerksblatt – „Bundesregierung plant Registrierkassenpflicht ab 2027“
- 13Deutscher Steuerberaterverband (DStV) – Stellungnahme zur Registrierkassenpflicht
- 26fiskaly – „Kassenpflicht 2027 in Deutschland“