Für Vereine
Kassenpflicht 2027 –
ist Ihr Verein betroffen?
Vereinsgaststätte, Festausschank, großes Sommerfest: Ab 2027 sollen neue Pflichten gelten – samt Bußgeldern bis 25.000 €. Finden Sie in zwei Minuten heraus, was für Ihren Verein gilt.
Ist Ihr Verein betroffen?
Zwei Fragen, sofort Klarheit – ohne Anmeldung, ohne Eingabe von Daten.
1Liegt Ihr steuerpflichtiger Umsatz (Gaststätte, Fest, Eintritte – ohne Beiträge & Spenden) über 100.000 €?
2Nehmen Sie vor Ort Bargeld an?
Ihr Verein bräuchte ab 2027 eine elektronische Kasse
Über 100.000 € mit Barumsätzen heißt: TSE-Pflicht ab 2027 – und die Umstellung braucht Vorlauf. Die gute Nachricht: Es gibt einen Weg ohne teure Kassenhardware. Klären Sie Ihren Fall in einem kostenlosen Gespräch.
Kostenloses Erstgespräch sichern Bußgelder & FristenOhne Bargeld sparen Sie sich die teure Kasse
Wer rein digital kassiert, braucht keine TSE und keine Kassenhardware. Damit das rechtssicher läuft, müssen ein paar Dinge stimmen – wie, zeigen wir Ihnen im kostenlosen Gespräch.
Kostenloses Erstgespräch sichern So funktioniert'sKnapp unter der Grenze? Das ändert sich schnell
Unter 100.000 € bleibt die offene Ladenkasse vorerst erlaubt. Aber ein gutes Jahr – und die Grenze ist gerissen. Eine Ausweitung wird zudem bereits geprüft. Lassen Sie Ihre Lage einmal kostenlos einordnen.
Kostenlos absichernIn 15 Minuten wissen Sie, woran Sie sind
Gerade bei Vereinen kommt es auf Details an – Beiträge und Spenden zählen nicht mit. Holen Sie sich eine klare Einschätzung, kostenlos und unverbindlich.
Kostenloses Erstgespräch sichernUnverbindliche Ersteinschätzung – ersetzt keine Steuerberatung.
Warum das zählt
Warum das auch Ihren Verein betrifft
Bußgeld bis 25.000 €
Wer ab 2027 trotz Pflicht ohne konforme Kasse kassiert, riskiert empfindliche Bußgelder.
Stichtag 1. Januar 2027
Einrichtung, Test und Einarbeitung der Helfer brauchen Vorlauf. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt.
Viele Vereine betroffen
Vereinsgaststätte, Festausschank, große Feste: Genau hier ist die 100.000-€-Grenze schnell erreicht.
Mehr als Pflicht
Eine moderne Kasse entlastet Ihre ehrenamtlichen Helfer
Einfach für ehrenamtliche Helfer
Ohne Schulung bedienbar – jeder Helfer kann sofort kassieren.
Kartenzahlung am Stand
Apple Pay, Google Pay, PayPal und Karte – auch beim Sommerfest.
Saubere Abrechnung
Jede Schicht und jedes Fest klar abgerechnet, revisionssicher zum Steuerberater.
Überblick über jedes Fest
Sehen Sie, was sich verkauft – für die Planung des nächsten Fests.
Praktisch gefragt
Brauche ich Geräte? Was kostet das?
Müssen wir Geräte kaufen?
Nein – die Kasse läuft auf vorhandenen Handys oder Tablets der Helfer. Ein Bondrucker ist optional.
Was kostet das für einen Verein?
Meist eine kleine, planbare monatliche Gebühr statt teurer Hardware. Details klären wir kostenlos.
Brauchen die Helfer eine App?
Eine App auf dem Tablet genügt; Gäste bestellen per QR-Code ganz ohne Installation.
Häufige Fragen
Ist mein Verein von der Kassenpflicht 2027 betroffen?
Betroffen wären Vereine mit mehr als 100.000 Euro steuerpflichtigem Umsatz (z. B. aus Vereinsgaststätte, Festbewirtung oder Eintritten), die Bargeld annehmen. Mitgliedsbeiträge und Spenden zählen nicht mit. Wer rein bargeldlos kassiert, braucht auch über der Grenze keine TSE-Kasse.
Zählt der ganze Vereinsumsatz zur 100.000-Euro-Grenze?
Nein. Mitgliedsbeiträge und Spenden (ideeller Bereich) zählen nicht mit. Maßgeblich ist der umsatzsteuerliche Gesamtumsatz aus Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb wie Vereinsgaststätte, Festbewirtung und Eintritten.
Was kostet eine Kasse für einen Verein?
Eine Cloud-Kasse läuft auf einem Tablet oder Smartphone, das der Verein meist schon hat, und kostet in der Regel eine planbare monatliche Gebühr – deutlich weniger als ein stationäres Kassensystem. Teure Spezialhardware ist nicht nötig.
Darf ein Verein das Vereinsfest bargeldlos abrechnen?
Ja. Wer beim Fest nur digital bzw. per Karte kassiert (kein Bargeld, keine eingelösten Gutscheine), braucht keine TSE – ein digitales Bestell- und Bezahlsystem mit digitalen Belegen genügt.
Quellen auf dieser Seite
- 27§ 19 UStG (Gesetzestext, Definition Gesamtumsatz)
- 28UStAE Abschn. 19.3 „Gesamtumsatz“ (BMF, amtlich)
- 29Finanzamt NRW – „Vereine und die Umsatzsteuer“
- 19vereinswelt.de – „Kassenbon-Pflicht für Vereine?“
- 20IWW Vereinsbrief – Aufzeichnungspflichten im Verein
- 30IWW Vereinsbrief – „Vereine als Kleinunternehmer: § 19 UStG“