Für Märkte & Händler
Kassenpflicht 2027 für Marktbeschicker & fahrende Händler
Wechselnde Standorte, oft ohne Strom: Ab 2027 brauchen Marktbeschicker und fahrende Händler über 100.000 € eine elektronische Kasse. Prüfen Sie in zwei Minuten, was für Sie gilt.
Sind Sie von der Kassenpflicht 2027 betroffen?
Zwei Fragen, sofort Klarheit – ohne Anmeldung, ohne Eingabe von Daten.
1Liegt Ihr Jahresumsatz über 100.000 €?
2Nehmen Sie vor Ort Bargeld an?
Ab 2027 brauchen Sie eine elektronische Kasse
Über 100.000 € mit Barumsätzen heißt: TSE-Pflicht ab 2027 – und die Umstellung braucht Vorlauf. Die gute Nachricht: Es gibt einen Weg ohne teure Kassenhardware. Klären Sie Ihren Fall in einem kostenlosen Gespräch.
Kostenloses Erstgespräch sichern Bußgelder & FristenOhne Bargeld sparen Sie sich die teure Kasse
Wer rein digital kassiert, braucht keine TSE und keine Kassenhardware. Damit das rechtssicher läuft, müssen ein paar Dinge stimmen – wie, zeigen wir Ihnen im kostenlosen Gespräch.
Kostenloses Erstgespräch sichern So funktioniert'sKnapp unter der Grenze? Das ändert sich schnell
Unter 100.000 € bleibt die offene Ladenkasse vorerst erlaubt. Aber ein gutes Jahr – und die Grenze ist gerissen. Eine Ausweitung wird zudem bereits geprüft. Lassen Sie Ihre Lage einmal kostenlos einordnen.
Kostenlos absichernIn 15 Minuten wissen Sie, woran Sie sind
Kein Problem – in einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob und wie Sie betroffen sind. Unverbindlich.
Kostenloses Erstgespräch sichernUnverbindliche Ersteinschätzung – ersetzt keine Steuerberatung.
Warum das zählt
Warum das für Marktbeschicker zählt
Bußgeld bis 25.000 €
Wer ab 2027 trotz Pflicht ohne konforme Kasse kassiert, riskiert empfindliche Bußgelder.
Ab 100.000 € betroffen
Sobald der Jahresumsatz die Grenze übersteigt, gilt die Pflicht – auch für fahrende Händler.
Mobil & offline
Wechselnde Standorte, oft ohne Strom: Die Kasse muss mit Akku und offline zuverlässig funktionieren.
Gilt das auch für fahrende Händler?
Ja, ab 100.000 € Jahresumsatz. Für fahrende Händler plant der Entwurf zudem eine vereinfachte Zuständigkeit bei der Kassen-Nachschau.
Mehr als Pflicht
Mobil & offline-fähig – auch ohne Stromanschluss am Stand
Offline-fähig
Puffert Umsätze ohne Netz und synchronisiert später – ideal am Marktstand.
SoftPOS am Smartphone
Kartenzahlung direkt aufs Android-Handy, ohne zusätzliches Lesegerät.
Schnell kassieren im Stehen
Wenige Taps pro Verkauf – auch bei langer Schlange.
Digitale Belege
Kein Papier, kein Zettelmüll – revisionssicher archiviert.
Praktisch gefragt
Brauche ich Geräte? Was kostet das?
Brauche ich teure Hardware?
Nein – ein Smartphone oder Tablet reicht. Ein Bondrucker ist optional.
Was kostet das?
Planbare monatliche Gebühr statt teurer Kasse. Details klären wir kostenlos.
Funktioniert das ohne Strom & Netz?
Ja – akkubetrieben und offline; mobiles Internet genügt zum Synchronisieren.
Häufige Fragen
Sind Marktbeschicker von der Kassenpflicht 2027 betroffen?
Ja, sobald der Jahresumsatz über 100.000 Euro liegt. Für fahrende Händler plant der Entwurf zudem eine vereinfachte Zuständigkeit bei der Kassen-Nachschau, sodass jedes örtliche Finanzamt prüfen darf.
Welche Kasse passt für Marktstände ohne Strom?
Eine mobile, akkubetriebene Cloud-Kasse, die die Beleg-/Bonausgabe digital ermöglicht und offline weiterläuft. Wer rein bargeldlos kassiert, braucht ohnehin keine TSE.
Brauche ich am Marktstand eine Internetverbindung?
Eine gute Cloud-Kasse puffert Umsätze offline und synchronisiert sie später automatisch. Mobiles Internet über das Smartphone genügt in der Regel.
Kann ich auf dem Wochenmarkt Karten akzeptieren?
Ja. Mit SoftPOS nehmen Sie Kartenzahlungen direkt auf dem Android-Smartphone an – ohne zusätzliches Lesegerät. Apple Pay, Google Pay und PayPal sind ebenfalls möglich.