Für Gastronomie & Imbiss
Kassenpflicht 2027 für Gastronomie,
Imbiss & Foodtruck
Imbiss, Foodtruck, Café: Das Gastgewerbe ist besonders betroffen. Über 100.000 € braucht es ab 2027 eine elektronische Kasse mit TSE – samt Bußgeldern bis 25.000 €. Prüfen Sie in zwei Minuten, was für Sie gilt.
Sind Sie von der Kassenpflicht 2027 betroffen?
Zwei Fragen, sofort Klarheit – ohne Anmeldung, ohne Eingabe von Daten.
1Liegt Ihr Jahresumsatz über 100.000 €?
2Nehmen Sie vor Ort Bargeld an?
Ab 2027 brauchen Sie eine elektronische Kasse
Über 100.000 € mit Barumsätzen heißt: TSE-Pflicht ab 2027 – und die Umstellung braucht Vorlauf. Die gute Nachricht: Es gibt einen Weg ohne teure Kassenhardware. Klären Sie Ihren Fall in einem kostenlosen Gespräch.
Kostenloses Erstgespräch sichern Bußgelder & FristenOhne Bargeld sparen Sie sich die teure Kasse
Wer rein digital kassiert, braucht keine TSE und keine Kassenhardware. Damit das rechtssicher läuft, müssen ein paar Dinge stimmen – wie, zeigen wir Ihnen im kostenlosen Gespräch.
Kostenloses Erstgespräch sichern So funktioniert'sKnapp unter der Grenze? Das ändert sich schnell
Unter 100.000 € bleibt die offene Ladenkasse vorerst erlaubt. Aber ein gutes Jahr – und die Grenze ist gerissen. Eine Ausweitung wird zudem bereits geprüft. Lassen Sie Ihre Lage einmal kostenlos einordnen.
Kostenlos absichernIn 15 Minuten wissen Sie, woran Sie sind
Kein Problem – in einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob und wie Sie betroffen sind. Unverbindlich.
Kostenloses Erstgespräch sichernUnverbindliche Ersteinschätzung – ersetzt keine Steuerberatung.
Warum das zählt
Warum das fürs Gastgewerbe zählt
Bußgeld bis 25.000 €
Wer ab 2027 trotz Pflicht ohne konforme Kasse kassiert, riskiert empfindliche Bußgelder.
Die Schwelle entscheidet
Laut DEHOGA liegen rund 28,8 % der Betriebe unter 100.000 € – die Grenze betrifft sehr viele Gastronomen.
Heute offen, ab 2027 betroffen
Viele Imbisse kassieren heute noch offen – ab 2027 wären sie erstmals zur elektronischen Kasse verpflichtet.
Wie stark trifft es das Gastgewerbe?
Strukturell stark. Laut DEHOGA lagen 2023 rund 28,8 % der Betriebe unter 100.000 € Umsatz und 79,8 % unter 500.000 € – die Schwelle entscheidet über sehr viele Betriebe. [14]
Mehr als Pflicht
Self-Ordering, KDS & Kartenzahlung – schneller Service, weniger Stress
Self-Ordering per Tisch-QR
Gäste bestellen und zahlen selbst – Ihr Personal wird spürbar entlastet.
Küchenmonitor (KDS)
Bestellungen landen sofort in der Küche – weniger Fehler, schnellerer Service.
Kartenzahlung & SoftPOS
Apple Pay, Google Pay, Karte – am Tresen oder direkt am Handy.
Renner & Penner erkennen
Sehen Sie Bestseller und Stoßzeiten und planen Sie Einkauf und Schichten besser.
Praktisch gefragt
Brauche ich Geräte? Was kostet das?
Brauche ich eine teure Kasse?
Nein – ein Tablet genügt. Mit SoftPOS sogar Kartenzahlung ohne extra Gerät.
Was kostet das?
Planbare monatliche Gebühr statt teurer Gastrokasse. Genau klären wir es kostenlos.
Brauchen Gäste eine App?
Nein – sie scannen den QR am Tisch und bestellen im Browser.
Häufige Fragen
Muss ein Imbiss heute schon eine elektronische Kasse haben?
Nein. Auch bargeldintensive Betriebe wie Imbiss, Döner oder Bratwurstbude dürfen heute eine offene Ladenkasse führen. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass keine Pflicht zur elektronischen Kasse besteht.
Ab wann ist ein Imbiss von der Kassenpflicht 2027 betroffen?
Sobald der Jahresumsatz über 100.000 Euro liegt. Genau die kleinen, bargeldintensiven Betriebe, die heute noch offen kassieren, wären ab 2027 erstmals betroffen und müssten auf eine elektronische Kasse mit TSE umstellen.
Brauche ich als Imbiss eine teure Registrierkasse?
Nein. Eine Cloud-Kasse läuft als App auf einem Tablet oder Smartphone, das Sie meist schon haben. Mit SoftPOS nehmen Sie sogar Kartenzahlungen ohne extra Gerät an – ein klassisches Kassensystem ist nicht nötig.
Ich nutze schon eine elektronische Kasse – was ändert sich?
Für Sie ändert sich vor allem die gelockerte Bonpflicht (30-Euro-Bagatellgrenze) – eine Entlastung. Prüfen Sie, ob Ihre Kasse TSE-konform, DSFinV-K-fähig und ans Finanzamt gemeldet ist.