Für Gastronomie & Imbiss

Kassenpflicht 2027 für Gastronomie,
Imbiss & Foodtruck

Imbiss, Foodtruck, Café: Das Gastgewerbe ist besonders betroffen. Über 100.000 € braucht es ab 2027 eine elektronische Kasse mit TSE – samt Bußgeldern bis 25.000 €. Prüfen Sie in zwei Minuten, was für Sie gilt.

2-Minuten-Check

Sind Sie von der Kassenpflicht 2027 betroffen?

Zwei Fragen, sofort Klarheit – ohne Anmeldung, ohne Eingabe von Daten.

1Liegt Ihr Jahresumsatz über 100.000 €?

Unverbindliche Ersteinschätzung – ersetzt keine Steuerberatung.

Warum das zählt

Warum das fürs Gastgewerbe zählt

Bußgeld bis 25.000 €

Wer ab 2027 trotz Pflicht ohne konforme Kasse kassiert, riskiert empfindliche Bußgelder.

Die Schwelle entscheidet

Laut DEHOGA liegen rund 28,8 % der Betriebe unter 100.000 € – die Grenze betrifft sehr viele Gastronomen.

Heute offen, ab 2027 betroffen

Viele Imbisse kassieren heute noch offen – ab 2027 wären sie erstmals zur elektronischen Kasse verpflichtet.

Kostenfrei & unverbindlich

Unsicher, ob und wie Sie betroffen sind?

In einem kostenfreien Erstgespräch klärt Kassen-Experte Kai Nasemann (Gastrodina) Ihre individuelle Situation und zeigt rechtssichere, bezahlbare Wege auf – herstellerneutral und auf Ihre Branche zugeschnitten.

Kostenfreien Termin anfragen

Erst nach Analyse Ihrer Situation folgt eine konkrete Empfehlung.

Wie stark trifft es das Gastgewerbe?

Strukturell stark. Laut DEHOGA lagen 2023 rund 28,8 % der Betriebe unter 100.000 € Umsatz und 79,8 % unter 500.000 € – die Schwelle entscheidet über sehr viele Betriebe. [14]

Mehr als Pflicht

Self-Ordering, KDS & Kartenzahlung – schneller Service, weniger Stress

Self-Ordering per Tisch-QR

Gäste bestellen und zahlen selbst – Ihr Personal wird spürbar entlastet.

Küchenmonitor (KDS)

Bestellungen landen sofort in der Küche – weniger Fehler, schnellerer Service.

Kartenzahlung & SoftPOS

Apple Pay, Google Pay, Karte – am Tresen oder direkt am Handy.

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Sehen Sie Bestseller und Stoßzeiten und planen Sie Einkauf und Schichten besser.

Praktisch gefragt

Brauche ich Geräte? Was kostet das?

Brauche ich eine teure Kasse?

Nein – ein Tablet genügt. Mit SoftPOS sogar Kartenzahlung ohne extra Gerät.

Was kostet das?

Planbare monatliche Gebühr statt teurer Gastrokasse. Genau klären wir es kostenlos.

Brauchen Gäste eine App?

Nein – sie scannen den QR am Tisch und bestellen im Browser.

Im Detail: Was heute gilt – und wer schon konform ist

Gerade kleine, bargeldintensive Betriebe arbeiten bis heute oft mit offener Ladenkasse und geben keinen Bon aus – das ist aktuell erlaubt. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass auch bargeldintensive Betriebe nicht zur elektronischen Kasse verpflichtet sind. [24][25]

Wer schon elektronisch kassiert

Für den ändert sich vor allem die gelockerte Bonpflicht (30-€-Grenze) – eine Entlastung. Prüfen Sie Konformität: TSE, DSFinV-K und Meldung ans Finanzamt.

Häufige Fragen

Muss ein Imbiss heute schon eine elektronische Kasse haben?

Nein. Auch bargeldintensive Betriebe wie Imbiss, Döner oder Bratwurstbude dürfen heute eine offene Ladenkasse führen. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass keine Pflicht zur elektronischen Kasse besteht.

Ab wann ist ein Imbiss von der Kassenpflicht 2027 betroffen?

Sobald der Jahresumsatz über 100.000 Euro liegt. Genau die kleinen, bargeldintensiven Betriebe, die heute noch offen kassieren, wären ab 2027 erstmals betroffen und müssten auf eine elektronische Kasse mit TSE umstellen.

Brauche ich als Imbiss eine teure Registrierkasse?

Nein. Eine Cloud-Kasse läuft als App auf einem Tablet oder Smartphone, das Sie meist schon haben. Mit SoftPOS nehmen Sie sogar Kartenzahlungen ohne extra Gerät an – ein klassisches Kassensystem ist nicht nötig.

Ich nutze schon eine elektronische Kasse – was ändert sich?

Für Sie ändert sich vor allem die gelockerte Bonpflicht (30-Euro-Bagatellgrenze) – eine Entlastung. Prüfen Sie, ob Ihre Kasse TSE-konform, DSFinV-K-fähig und ans Finanzamt gemeldet ist.