Transparenz
Quellen & Belege
Alle Aussagen auf dieser Seite sind durch öffentlich zugängliche Quellen belegt – von amtlichen BMF-Dokumenten über den Koalitionsvertrag bis zur Fachpresse und zu Verbänden.
Die Kassen-Regelungen sind öffentlich als Teil des Referentenentwurfs zum Jahressteuergesetz 2026 gelistet. Es handelt sich um einen frühen Entwurf – wir formulieren bewusst im Konjunktiv („geplant“, „sieht vor“, „könnte“). Nichts ist beschlossen.
Amtlich / primär
- 1Bundesfinanzministerium – FAQ „Das Kassengesetz / Belegausgabepflicht“ Wahlfreiheit offene Ladenkasse; TSE; Belegausgabepflicht seit 1.1.2020
- 2BMF – Gesetzesvorhaben Jahressteuergesetz 2026 (Übersicht) Öffentlich gelisteter Referentenentwurf, Stand 19.05.2026
- 3Koalitionsvertrag 2025 (CDU/CSU/SPD), Bundestag-PDF S. 60: Bonpflicht abschaffen, Registrierkassenpflicht ab 1.1.2027 über 100.000 €
- 4Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) Rechtsgrundlage TSE
Fachpresse / Berichterstattung
- 5Tagesspiegel (Reuters), 04.06.2026 – „Bonpflicht bald nur noch ab 30 Euro …“ 30-€-Grenze, ab 2027, Bußgeld 25.000 €, bis 5 Jahre Haft, QR-Code, Kostenrahmen
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- 11Deskmodder, 04.06.2026 – „Elektronische Kassen sollen Pflicht werden“ Einordnung des Zeithorizonts für digitale Belege (~2029)
Verbände & Fachstimmen
- 12Handwerksblatt – „Bundesregierung plant Registrierkassenpflicht ab 2027“ DStV-O-Töne; Bar- vs. Gesamtumsatz; Österreich-Vergleich; Forderung Ausnahmen
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- 14DEHOGA – Stellungnahme (Bundestag-PDF) Branchenstruktur: 28,8 % unter 100.000 €
Rechtslage heute
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- 22Anwendungserlass zu § 146a AO (AEAO, BMF-Schreiben 30.06.2023) Elektronische Belegausgabe nur mit (konkludenter) Kundenzustimmung
Bargeldlos / TSE-Anwendungsbereich
- 23BMF-FAQ Belegausgabepflicht (Fragen 9–12) – TSE nur bei barer Zahlung vor Ort Webshop/unbar = keine TSE; Gutscheine als Kassenfunktion
- 24Handwerksblatt – „Keine Pflicht zur elektronischen Kasse“ (BFH-Rechtsprechung) Offene Ladenkasse bleibt erlaubt
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- 26fiskaly – „Kassenpflicht 2027 in Deutschland“ Bagatellgrenze 30 €, Belegbereitstellung/QR, Aufzeichnungspflicht bleibt
Verein / Gesamtumsatz § 19 UStG
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- 29Finanzamt NRW – „Vereine und die Umsatzsteuer“ Ideeller Bereich nicht steuerbar; vier Tätigkeitsbereiche
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Branchen-Hintergrund
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Inhaltlicher Stand: 24. Juni 2026 · Version 1.4. Grundlage ist der öffentlich berichtete Referentenentwurf (Stand Juni 2026) sowie die oben genannten Quellen.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Da es sich um einen frühen Gesetzentwurf handelt, können sich Inhalte, Fristen und Schwellen noch ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder einen Kassen-Fachberater.